Maschinenbruchversicherung

Versicherungsschutz

Grundsätzlich sind alle Arbeitsbühnen gemäß den versicherungsrechtlichen Regelungen gegen Schäden an der Bühne selbst versichert.

Für die Zeit der Vermietung wird diese Versicherung anteilig an den Mieter weiterbelastet. Maschinenbruch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein plötzliches, unerwartetes Ereignis von außen, zu einem Schaden an der Bühne selbst führt. Die Maschinenbruchversicherung ist weitgehend vergleichbar mit einer Vollkasko-Versicherung im Kfz-Bereich. Der eingetretende Schaden wird dabei ab der Höhe des vereinbarten Selbstbehalts von der abgeschlossenen Versicherung übernommen.

 

Der Mieter oder sein Beauftragter haften hiervon unabhängig in vollem Umfang für Schäden aus folgenden Ursachen:

 

  • für Verschmutzungen jeglicher Art bis hin zur Neulackierung der Maschine einschließlich aller damit verbundenen Kosten (Beschriftungen)
  • für Schäden an der Bereifung, die der Mieter zu vertreten hat
  • für Glasschäden
  • für Anfahrschäden an anderen auf der Baustelle eingesetzten Fahrzeuge
  • für Bodenschäden, die durch Befahrung mit unserer Maschine entstanden sind

 

Ausschluß

Von einem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters entstanden sind.

 

Selbstbehalt

Generell trägt der Mieter alle Kosten für die von ihm verursachten Schäden und Verschmutzungen bis zu der Höhe des vereinbarten Selbstbehalts.

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