Arbeitsschutz

„Klick-Klack“ mit Sicherheit nach oben – wir empfehlen generell das Tragen einer PSA (persönliche Schutzausrüstung / Sicherheitsgurt). Diverse Bühnenherstellen schreiben das Tragen einer PSA zwingend vor – entsprechend ist hier generell immer die Bedienungsanleitung des Herstellers maßgebend. Gerne verkaufen wir Ihnen eine PSA.

 

meyerlift empfiehlt immer einen persönlichen Absturz-Sicherungsgurt (PSA) zu tragen.

 

Das Tragen einer PSA (persönliche Schutzausrüstung) wie Schutzschuhe, Schutzhelm bzw. Warnkleidung ist für jeden gewerblichen Betrieb von der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft geregelt. Dies gilt für die gesamte Dauer der Ausübung der Arbeitstätigkeit, dazu gehört natürlich auch während eine Arbeitsbühne bedient wird. Das Anlegen einer PSA kann jedoch neben der jeweiligen Berufsgenossenschaft, z.B. auch durch den Arbeitgeber, oder auf Privat-, Werks-, Messegelände durch den Geländeinhaber vorgeschrieben werden.

 

Die Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, im Umgang mit Hubarbeitsbühnen qualifiziert und in den Besonderheiten der zu steuernden Hubarbeitsbühne eingewiesen sein. Die Eignung des Bedieners muss geprüft und nachgewiesen werden. Die Qualifikation muss über eine jährliche Unterweisung aufgefrischt und die Mitarbeiter im Umgang sensibilisiert werden. Wichtig ist weiter, dass die Bediener vom Unternehmen schriftlich beauftragt werden müssen.